Die Social Media Plattform TikTok wurde 2016 ins Leben gerufen, eigentlich zur Verbreitung von Musikvideos. Bald war TikTok vor allem bei jungen Usern dermaßen beliebt, dass mittlerweile alle Arten von Videos verbreitet werden, von Lifehacks bis Shoppingtrips. Auch verrückte Challenges werden dort ins Leben gerufen. In jedem Fall ist und bleibt die Plattform für ihr junges Zielpublikum sehr spannend.

Haben Sie als Unternehmer oftmals das Gefühl, dass Ihre Stellenanzeigen junge Auszubildende gar nicht mehr erreichen? Das mag auch durchaus zutreffen, denn Zeitungsinserate lesen oder durch Jobbörsen scrollen ist bei dieser Zielgruppe definitiv nicht mehr angesagt. In diesem Fall bleibt Ihnen eigentlich nur eines übrig – holen Sie die zukünftigen Fachkräfte dort ab, wo sie sich aufhalten, in diesem Fall auf einer Social Media Plattform.

 

Der Erfolg von TikTok ist nicht zu bremsen

150 Millionen Nutzer täglich kann die Videoplattform verzeichnen, somit hat sie vor allem Facebook längst hinter sich gelassen und auch Instagram kann schon nicht mehr mithalten. Inzwischen können auch längere Videos gepostet werden, anfangs waren die Videos nur rund 15 Sekunden lang. Für mehr Individualität können die Videoclips bearbeitet werden und mit Filtern und Spezialeffekten versehen werden. Die Hauptzielgruppe sind Schüler und Studenten zwischen 14 und 24 Jahren. Fast eine Stunde täglich verbringen diese User auf TikTok.

Die Verwendung von Hashtags, mit denen Beiträge besser gefunden werden, ist Ihnen vielleicht von Instagram bekannt, also beispielsweise #wearehiring oder #azubigesucht. Auch auf TikTok funktioniert das Verbreiten und Suchen von Videos solchermaßen. #lovemyjob ist beispielsweise ein beliebter und gern genutzter Hashtag. Sehen Sie sich ruhig an, welche Hashtags die Konkurrenz oder Marktführer aus Ihrer Branche verwenden, die bereits auf TikTok aktiv sind und auch eine größere Anzahl Follower vorweisen können.

Auch auf Instagram werden häufig Videos gepostet, hier liegt aber der Schwerpunkt noch mehr auf dem Ton. Während Instagram häufig „nebenbei“ genutzt wird, oftmals auch neben dem Fernsehen etc., bekommt TikTok die volle Aufmerksamkeit. Es gibt auch nur jeweils einen Beitrag am Bildschirm zu sehen, ohne Minivorschau auf den nächsten oder sonstige Ablenkungen. Liken und Kommentieren der Beiträge ist wie bei Instagram möglich. Diese Dinge können Sie, wenn Sie es clever anstellen, alle für sich und Ihr Unternehmen nutzen.

 

Welche Inhalte können Arbeitgeber auf TikTok posten?

Hier gilt es, den schmalen Grat zu bewältigen, Interesse zu wecken, ohne dass es peinlich wird. Lustige Challenges, wie beispielsweise Tanzeinlagen etc. finden immer großen Gefallen und wurden auch schon von verschiedensten Berufssparten ausgeführt, von Polizei bis Pflegedienst. Damit können Sie eigentlich nichts verkehrt machen und es lässt Ihren „Coolnessfaktor“ enorm steigen – außer, es findet sich in Ihrem Betrieb niemand, der Lust auf eine solche Performance hat. Ein guter Tipp ist es, vor allem junge Mitarbeiter aus Ihrem Betrieb in solche Videos einzubinden, diese wissen, was gerade angesagt ist und kennen sich mit dem Medium wohl auch am besten aus.

Damit Ihre Inhalte von der potentiellen Zielgruppe beachtet werden, brauchen Sie keine Riesenanzahl an Followern. Es gibt den Feed „Für Dich“, in dem TikTok Videos auf Basic der Interessen der Nutzer einspielt. Wenn Ihr Unternehmen also für einen Jugendlichen interessant ist, er schon öfters auf Hashtags geklickt hat, welche Sie nutzen etc., werden Ihre Inhalte für denjenigen sichtbar, ohne dass er Ihnen folgt.

Auf diese passive Art und Weise, gefunden zu werden, sollten Sie sich jedoch nicht verlassen. Drehen Sie Videos, in welchen Sie auf die freien Ausbildungsstellen hinweisen und versehen Sie diese mit kreativen Hashtags. Auch kurze Videos mit Einblicken aus Ihrem Arbeitsalltag sind mit Sicherheit interessant für angehende Azubis und Praktikanten.

 

Was müssen Sie beim Recruiting auf TikTok beachten?

Machen Sie niemals Ihr Unternehmen, sich selbst oder andere Mitarbeiter lächerlich. Eine gewisse Grenze zwischen privatem Spaß und Seriosität sollte gelten.

Recherchieren Sie Hashtags aus Ihrer Branche, welche gut funktionieren. Das dürfen auch ruhig englischsprachige sein, auch wenn Sie nicht auf auf Englisch posten.

Machen Sie sich über alle Funktionen von TikTok schlau, bevor Sie Ihren ersten Beitrag veröffentlichen.

Bauen Sie Ihren TikTok-Link überall mit ein, wo Sie Ihre Kontaktdaten angeben.

Sorgen Sie für regelmäßige Inhalte auf Ihrem Kanal. Wenn Sie nicht selbst die Beiträge posten, ernennen Sie eine fixe Person aus Ihrem Team zum Social Media Manager oder arbeiten mit einer externen Person zusammen. Es sollten jedenfalls nicht zu viele verschiedene Menschen sein, welche posten, weil ansonsten der rote Faden verloren geht und jeder seinen eigenen Stil miteinbringt. Auch sollte geklärt sein, wer vor der Kamera performen wird, und derjenige mit seiner Aufgabe auch glücklich sein. Versuchen Sie niemanden zu überreden, der deutlich signalisiert, dass er auf diese Aufgabe keine Lust hat.

Vergessen Sie Redaktionspläne etc., die Trends auf TikTok ändern sich quasi stündlich. Natürlich können Sie festlegen, wann Sie posten, aber das Was wird eher zur spontanen Sache.

Stellen Sie sicher, dass Sie mehrmals pro Woche auf TikTok aktiv sind und posten. Können Sie das nicht gewährleisten, ist dieses Medium nicht für Sie geeignet.

Wenn Ihre Firma ein komplizierteres Produkt herstellt, könnte ein kurzes Erklärvideo zum Thema interessant sein. Wenn lustige Themen nicht zu Ihrer Branche passen, wenden Sie die Themen auch nicht an, selbst wenn andere Branchen damit erfolgreich sind. Das Wichtigste ist und  bleibt, dass Sie als Unternehmer authentisch sind.

Beachten Sie in Ihren Videos stets den Datenschutz, der je nach Branche durchaus strikt gehandhabt wird. Beachten Sie, dass keine vertraulichen Daten oder Unterlagen zu sehen sind und stellen Sie sicher, dass alles auch gezeigt werden darf, was zu sehen ist (bei manchen Betrieben ist das Filmen von Werksgelände, Produktionsstätten, Laboren etc. verboten.